


Aufgegebenes Projekt:
Neubau Steinkohlekraftwerk in Stade Bützfleth
Betreiber: GDF Suez
Verhinderte CO2-Emissionen: 4,7 Mio. t
Erfolgsrezept: Massiver Protest gegen die Neubaupläne; Ausnutzung rechtlicher Möglichkeiten durch die Bürger

Das französisch-belgische Energieunternehmen GDF Suez plante ein neues Kohlekraftwerk am Standort Stadersand in Stade. Anfang Februar 2010 erklärte GDF Suez das Projekt für gescheitert, da durch den neuen Entwurf des Schallrahmenplanes ein Kohlekraftwerk nicht realisierbar sei. Die für das Kraftwerk vorgesehene Fläche liegt direkt an der Elbe im Industriegebiet am Hafen Stade/Bützfleth. Das Vorhaben sollte in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets gebaut werden. Insgesamt drohten Stade und Umgebung drei neue Kohlekraftwerke, jetzt sind es nur noch zwei.
Den Kohlekraftwerksplänen in Stade weht massiver Wind entgegen. Insgesamt drei Bürgerinitiativen haben sich gegen die Kohlepläne gegründet, die jeweils aus unterschiedlichen regionalen Perspektiven aktiv sind. Die BI Bützfleth ist nach einem Ortsteil von Stade benannt, der an der Unterelbe und am geplanten Standort des Kohlekraftwerks von GDF Suez liegt. Sie hatte sich ursprünglich wegen einer geplanten Müllverbrennungsanlage gegründet. Auf große Unterstützung aus der lokalen Politik können die Bürger nicht hoffen. In Stade sprechen bis auf die Grünen, die anderen Ratsmitglieder von SPD, CDU und FDP für den Neubau der fossilen Klimakiller aus.
GDF Suez reichte den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag am 22. Oktober 2007 beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ein. Im Juni 2008 folgte der Erörterungstermin im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, auf dem die Kraftwerkskritiker ihre Einwende gegen das Vorhaben der Genehmigungsbehörde vortragen konnten. Die Behörde schickte GDF Suez eine lange Liste mit Nacharbeiten. Angesichts der fachlich fundierten Einwendungen beim Erörterungstermin verschob GDF Suez den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn.
Die Bürgerinitiative (BI) Bützfleht konnte kurz vor Weihnachten 2008 einen großen Erfolg gegen die Planung des GDF Suez Kohlekraftwerks in Stade erzielen. Das Oberverwaltungsgericht (OVB) Lüneburg hatte dem von der BI Bützfleht eingereichten Eilantrag stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts habe auch die von der BI eingereichte Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan (B-Plan) mit großer Wahrscheinlichkeit Aussicht auf Erfolg – was bedeuten würde, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird. Durch die Annahme des Eilantrags wird sichergestellt, dass der Energiekonzern vor dem Normenkontrollverfahren keine vollendeten Tatsachen auf dem geplanten Kohlekraftwerksgelände schafft. Seit der Entscheidung des OVG Lüneburg zum B-Plan ruht das Genehmigungsverfahren auf Antrag von GDF Suez.
Dieses Urteil ist eine herbe Schlappe für GDF Suez und die Stadt Stade. Das Gericht weist in seiner Urteilsbegründung auf schwere planungsrechtliche Fehler des Bebauungsplans von 1978 hin, die auch mit der ersten Änderung vom Juli 2006 nicht behoben worden seien. So fehle die Festschreibung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung in Bützfleht, insbesondere gegen Lärm. Zur Interessenabwägung zwischen Industriegebiet und Wohnbebauung sei dies jedoch erforderlich gewesen. Die Stadt Stade wollte für das Gebiet einen neuen B-Plan aufstellen.
Am 1. Februar 2010 kam das Aus. Grund für den Rückzug sei der Entwurf eines Schallrahmenplanes, nach dem ein Kohlekraftwerk in Bützfleth nicht realisierbar sei, sagte Erik von Scholz, Vorstandsvorsitzender von GDF Suez. Nachts dürfe lediglich Lärm von maximal 45 Dezibel erzeugt werden. Zudem sei ein Stader Kraftwerk angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht sinnvoll. Das knapp 50 Hektar große Gelände will der Energiekonzern nun gemeinsam mit der Stadt Stade verkaufen.