

Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hob am 1.12.2011 die Genehmigung für das Kohlekraftwerk nach einer Klage des BUND NRW auf.
Ausschlaggebend waren für das Gericht naturschutz- rechtliche Gründe. Das Urteil bedeutet für den Kraftwerksbau jedoch nicht das endgültige Aus. Trianel spekuliert auf eine erneute Genehmigung.
Das Vorhaben in Lünen ist nach Datteln 4 der zweite fast fertig gestellte Kohlekraftwerkbau, der ohne Genehmigung in der Landschaft steht.
Vorhaben: Am Stummhafen in Lünen am Datteln-Hamm-Kanal baut der Stadtwerkeverbund Trianel ein neues Steinkohlekraftwerk. Der Stummhafen ist Teil eines großen Ansiedlungsbereichs für Gewerbe- und Industrieanlagen. Ab 2012 soll das Kohlekraftwerk bei einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1.705 MW und einer elektrischen Nettoleistung von 750 MW Strom erzeugen. Im Umfeld der Anlage befinden sich fünf unter Schutz gestellte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (sog. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete). Die Einleitstelle für das Abwasser liegt innerhalb eines solchen Schutzgebiets.
Frühzeitiger Baubeginn - Trianel baut auf eigens Risiko
Im Mai 2008 erließ die Bezirksregierung Arnsberg den sog. immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid (stellt die generelle Zulässigkeit des Projekts fest) und die 1. Teilgenehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk. Weitere Teilgenehmigungen wurden erteilt, u.a. im Hinblick auf die Wasserentnahme aus dem Datteln-Hamm Kanal, die Kühlwassereinleitung in die Lippe sowie für die Fundamente für alle zu errichtenden Gebäude. Das Kraftwerk ist bereits in Bau, obwohl noch nicht alle erforderlichen Gehmigungen vorliegen. Der symbolische „erste Spatenstich“ erfolgte im September 2008.
Im März 2008 beauftragte Trianel die WestLB AG mit dem Arrangement der Fremdfinanzierung.
Klage des BUND erzielt großen Teilerfolg
Im Juni 2008 reichte der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen den von der Bezirksregierung Arnsberg erlassenen Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung ein.
Am 5. März 2009 gab das OVG Münster den Klägern Recht, es hält den Genehmigungsbescheid wegen Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht für rechtswidrig. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten in Bezug auf die Klagebefugnis des BUND hob das OVG den Bescheid jedoch nicht auf, sondern bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung der Frage, ob das Klagerecht des BUND in Bezug auf Naturschutz durch deutsches Recht unzulässig eingeschränkt wird.
EuGH stärkt Klagerechte gegen Kohlekraftwerke
Am 12. Mai 2011 entschied der EuGH klar zu Gunsten des BUND und stärkte die Klagerechte der Umweltverbände in einem Grundsatzurteil. Bisher konnten ausgerechnet Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des Wassers oder der Luftreinhaltung zum vorsorgenden Umweltschutz nach dem deutschen Rechtsgehelfs-Gesetz nicht im Gerichtsverfahren geltend gemacht werden. So konnten Umweltverbände bspw. bisher zwar die Verletzung von Vorschriten zum Schutz der Bevölkerung vor kraftwerksbedingten Luftschadstoffen gerichtlich geltend machen, aber nicht solche zum Schutz von Naturschutzgebieten. Genau diese Regelung befindet sich im Widerspruch zum europäischen Recht, das eine Klagerecht auf alle Vorschriften vorsieht, die den Interessen der Allgemeinheit dienen.
Das EuGH-Urteil ist von weitreichender Bedeutung, da den Umweltverbänden ein generell umfassendes Klagerecht gegen Kohlekraftwerke und andere Vorhaben eingeräumt wurde. Das Urteil ist nicht nur für Lünen, sondern auch für die BUND-Klagen gegen das umstrittene E.on-Kohlekraftwerk in Datteln relevant.
OVG Münster kippt Genehmigung für Kohlekraftwerk
Nach dem EuGH-Urteil wurde das BUND-Klageverfahren wieder aufgenommen und der BUND konnte einen großen Erfolg erzielen: Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW hob am 1. Dezember 2011 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung für das seit 2009 im Bau befindliche Kohlekraftwerk von Trianel auf. Die war der erste, erfolgreiche „Praxistest“ für die erweiterte Klagebefugnis eines Umweltverbands. So gaben die Richter als zentralen Grund für ihr Urteil den Schutz des nahe am Kraftwerksstandort gelegenen Naturschutzgebiets an. Knackpunkt sei die zusätzliche Schadstoffbelastung mit Schwefeldioxid durch das Lünen-Kraftwerk, die vor dem Hintergrund der bereits genehmigten Schadstoffemissionen durch die in der Nähe geplanten Kohlekraftwerke Herne 5 (Evonik Steag) und Datteln 4 (E.on) als nicht mehr tragbar angesehen wurden.
Hier die Pressemitteilung des OVG zum Lünen-Urteil
Weitere Informationen zur BUND-Klage gibt es auf den Seiten des BUND-NRW.
Weitere Hintergrundinformationen:
Windenergie musste weichen
Eigentlich war im Flächennutzungsplan für das Gebiet, auf dem das Kohlekraftwerk gebaut wird, eine Vorrangfläche für Windenergie vorgesehen. Doch nachdem die Kohle-Pläne von Trianel bekannt wurden, musste die Windenergie weichen. Ein anderer Ort musste für die regenerativen Energien gefunden werden.
Der Bebauungsplan, der die planungsrechtliche Grundlage für den Kraftwerksbau liefert, stammt aus dem Jahr 1983. Der Lüner Rat musste im Juni 2007 eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Stummhafen“ beschließen (z.B. betreffend der Gebäudehöhen), um das Kohlekraftwerk planungsrechtlich zu ermöglichen.
In Lünen wird das Trianel-Kohlekraftwerk von allen Parteien im Stadtrat ungeachtet des Protests der Bevölkerung begrüßt. Auch die Grünen waren anfänglich dafür, machen sich aber inzwischen gegen das Kohlekraftwerksprojekt stark.
Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2009 haben sowohl die SPD als auch die CDU erhebliche Stimmenverluste hinnehmen müssen, während die Grünen Gewinne für sich verbuchen konnten. Ebenso gehörte die Wählergemeinschaft „Gemeinsam für Lünen" zu den Gewinnern der Kommunalwahl. Die Wählergemeinschaft hatte sich u.a. aufgrund des Protests der Kohlekraftwerksgegner gegen die Haltung der Mehrheit der Ratsmitglieder gegründet.
Die Bürgerinitiative - Kontra Kohle Kraftwerk e.V. (BI-KKW) wurde im März 2007 von über 100 Personen in Lünen gegründet und ist seitdem mit vielen einfallsreichen Aktivitäten gegen die geplanten Kohlekraftwerke aktiv.
Auch die Bürgerinitiative „Stoppt den Landschaftsfraß“, die Flächenverbrauch verhindern will, ist in Lünen gegen die Steinkohlekraftwerksprojekte aktiv.
Durch eine Vielzahl kreativer Ideen konnten die Lüner Bürgerinitiativen 30.000 Euro für die Klage gegen die die erste Teilbaugenehmigung für ein Steinkohlekraftwerk der Fa. Trianel vor dem OVG Münster sammeln. Als Kläger konnte der BUND gewonnen werden.
In Lünen hat sich eine Ärzteinitiative gebildet, die sich gemeinsam mit der Bürgerinitiative gegen den Kraftwerksneubau ausgesprochen hat. Insgesamt haben sich bisher knapp 100 Ärzte in Lünen und naher Umgebung im Sinne der Gesundheit ihrer Patienten gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Lünen ausgesprochen
Auch in der Schweiz gibt es Protest. In Tessin hat Greenpeace Schweiz eine Kampagne gegen die Beteiligung des regionalen staatlichen Energieversorgers Azienda Elettrica Ticinese (AET) am Trianel-Kohlekraftwerksprojekt in Lünen gestartet.
Dezember 2011: Das Oberverwaltungsgericht Münster hebt am 1.12.2011 die Genehmigung für das Kohlekraftwerk nach einer Klage des BUND NRW auf. Ein sensationeller Erfolg für den BUND!
November 2011: BUND erzielt wichtigen Etappensieg und erwirkt vor dem OVG eine Teil-Aufhebung des Genehmigungsbescheids für das Kohlekraftwerk Lünen
Juni 2011: Ein breites Bündnis aus Bürgerinitiativen, Campact, dem BUND, Oxfam und der klima-allianz deutschland protestiert vor dem Kohlekraftwerksbau in Lünen gegen neue Kohlekraftwerke
Mai 2011: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt in einem Grundsatzurteil das Klagerecht von Umweltverbänden in Bezug auf Kohlekraftwerke. Hintergrund ist die Klage des BUND gegen das Kraftwerksvorhaben in Lünen
Juni 2009: "Tour de Coal" - BI-KKK besichtigt Kohlekraftwerke in der Region mit dem Fahrrad
März 2009: „Heimleuchten“ – Eine Menschenkette aus ca. 2.000 Menschen demonstriert am Datteln-Hamm-Kanal, der Waltrop und Lünen verbindet und unweit des Bauplatzes für das Trianel-Kohlekraftwerk gegen den Bau neuer Kohlekraftwerke in NRW mit einem Fackelzug
Februar 2009: Mit dem Kunstwerk "Kohlosaurus" demonstrieren zwei Lüner Bürgerinitiativen und die Bündnisgrünen am Samstag gegen den Bau von Kohlekraftwerken. Auf dem Marktplatz versammeln sich die Kohle-Gegner
Januar 2009: Mit Unterstützung der Lüner BI KKK und des BUND startete Greenpeace Tessin (Schweiz) eine Kampagne gegen die Beteiligung des regionalen staatlichen Energieversorgers am Trianel Kraftwerk in Lünen. Beim Regionalrat wurde eine Petition gegen die Kraftwerksbeteiligung mit 3.234 Unterschriften eingereicht
Mai 2008: Die Bürgerinitiative BI - Kontra Kohle Kraftwerk bereitet sich mit einer ungewöhnlichen Aktion auf Klagen gegen das Kohlekraftwerk vor. Sie sammelt bis Dezember 2008 in öffentlich aufgestellten Containern Altpapier zur Finanzierung ihrer Vorhaben
April 2008: Der BUND und die Bürgerinitiative Kontra Kohle Kraftwerk Lünen schmieden eine Klage-Allianz zur Verhinderung des geplanten Trianel-Steinkohlekraftwerks in Lünen
Februar 2008: In einer Umfrage lehnen mehr als 50 Prozent der Lünerinnen und Lüner den Neubau von Kohlekraftwerken in Lünen ab
Dezember 2007: Die Evangelische Kirche in Lünen kritisiert den geplanten Bau von Steinkohlekraftwerken in Lünen fordert eine Denkpause beim Bau neuer Kohlekraftwerke. Denn "dieser Plan spricht jeder vernünftigen Klimapolitik Hohn", bringt Pfarrer Klaus Breyer als Umweltbeauftragter der Evangelischen Landeskirche die Haltung der Kreissynode auf den Punkt
Mai 2007: Ärzte schließen sich der Bürgerinitiative mit einem Offenen Brief an, in dem sie vor den Gesundheitsgefahren des Schadstoffausstoßes von Kohlekraftwerken warnen

Brennstoff: Steinkohle
Leistung: 810 MW
Baubeginn: 2008
Inbetriebnahme: 2013
Wirkungsgrad: mehr als 45%
KWK: nein
Investition: ca. 1,4 Mrd. Euro
CO2-Ausstoß: 5,6 Mio. t/Jahr


Bürgerinitiative Kontra Kohle Kraftwerk e.V.
Thomas Matthée (Vorsitzender)
Fon: (02306) 782085
E-Mail:thomas.matthee(at)kontra-kohle-kraftwerk.de


Beteiligte Stadtwerke
Die Gesellschafter der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG fassten im Mai 2008 einstimmig den Baubeschluss zur Errichtung und zum Betrieb des Kohlekraftwerks.
Derzeit sind am Kraftwerksbau 31 kommunale und regionale Versorgungsunternehmen beteiligt:
Aus Deutschland
Aus der Schweiz/Österreich:
