

Kern des Klima- und Energiepakets der Europäischen Union (EU) vom Dezember 2008 sind Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit will die EU ihre Klimaziele einhalten. Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-Beschlüsse mit eigenen Rechtsvorschriften umsetzen und ihre nationalen Systeme entsprechend anpassen.
Ein zentraler Baustein des EU-Pakets ist die Neugestaltung des europäischen Emissionshandels in der dritten Handelsperiode von 2013 bis 2020. Mit der Änderung der Emissionshandels-Richtlinie haben sich die Rahmenbedingungen für den Neubau von Kohlekraftwerken erheblich verschlechtert, vor allem im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit von Kohlekraftwerken:
Ab 2013 wird die CO2-Obergrenze für Emissionen aus allen Kraftwerken und Industrieanlagen in Europa jährlich kontinuierlich gesenkt, um einen Minderungsfaktor von mindestens 1,74 Prozent (s. Grafik). Die Anzahl der Emissionszertifikate wird also jährlich sinken, so dass die Gesamtemissionen jedes Jahr zurückgehen. Damit sollen die CO2-Emissionen für alle Kraftwerke und Industrieanlagen bis 2020 (verglichen mit 2005) um 21 Prozent gesenkt werden. Der Emissionshandel gibt damit einen strengen Rahmen für die mittel- bis langfristige Senkung der CO2-Emissionen in Europa vor. Auch nach 2020 gilt der jährliche Minderungsfaktor von 1,74 Prozent weiter, allerdings soll über eine mögliche Anpassung dieses Faktors bis spätestens 2025 entschieden werden.
Gegen den enormen Lobbydruck von Energiekonzernen wie RWE beschloss die EU zudem, dass alle Stromerzeuger ab 2013 ihre Emissionszertifikate zu 100 Prozent ersteigern müssen. Ab 2013 ist dann endlich Schluss mit der derzeitigen Begünstigung der CO2-intensiven Kohleverstromung unter dem Emissionshandel. Der Betreiber eines Steinkohlekraftwerks wird zukünftig durch den Emissionshandel (bei gleicher Strommenge) weit mehr als die doppelten Kosten haben als der Betreiber eines Gaskraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung.
>> Interview mit Regine Günther zum EU-Energie- und Klimapaket
Regine Günther (WWF) erläutert, warum das EU-Klima- und Energiepaket vom Dezember 2008 den Protest gegen neue Kohlekraftwerke stärkt
Eine weitere Richtlinie, die als Teil des EU Klima- und Energiepakets verabschiedet wurde, ist die Richtlinie zur Abtrennung und unterirdischen Speicherung von CO2 (sog. CCS-Richtlinie). Der WWF hat wegen eines Verstoßes gegen eine verbindliche Auflage der CCS-Richtlinie eine formale Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission eingereicht. Am 27. Juli 2009 wurde die Errichtung eines neuen Kohlekraftwerkss in Mannheim genehmigt, was nach Einschätzung des WWF gegen die EU-Gesetzgebung verstößt.
Hintergrund: Die 2008 neu aufgelegte Großfeuerungsanlagenverordnung der EU bestimmt, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass Unternehmen, die neue große Kraftwerke planen, Auflagen zu Abscheidung, Transport und Speicherung des von ihnen produzierten Kohlendioxids einhalten müssen, bevor ein solches Projekt bewilligt werden darf. Der WWF ist der Auffassung, dass diese Auflagen im Fall des neuen, bereits in Bau befindlichen Mannheimer Kraftwerkes nicht eingehalten worden sind. Dementsprechend fordert der WWF die Europäische Kommission auf, den Fall zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.